Hausratversicherung

Schützen Sie was Ihnen wichtig ist

Unvorhergesehene Ereignisse kommen vor und können großen Schaden verursachen. Eine Hausratversicherung schützt Ihr wertvolles Hab und Gut gegen Feuer-, Leitungswasser- oder Sturmschäden. Selbst Einbruchdiebstahl und Vandalismus ist Bestandteil.

Das wichtigste in Kürze:

Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihre Wertgegenstände vor Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder weitere Elementargefahren ab.

Die Hausratversicherung gilt als Neuwertversicherung und erstattet Ihnen daher den Neupreis versicherter Bestandteile.

Eine Hausratversicherung kann mit Zusatzbausteinen erweitert werden um Ihnen einen umfassenderen Versicherungsschutz zu bieten. Dazu gehören zum Beispiel Fahrräder oder Diebstahl.

Alles Wichtige zum Thema Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt Ihr persönliches Eigentum in Ihrem Zuhause. Sie bietet Ihnen einen umfassenden Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen, wie beispielsweise einem Feuerschaden der Ihr Hab und Gut beschädigt, wie Möbel, Elektrogeräte oder Bargeld und so zu einer finanziellen Belastung werden kann. Daher ist es sinnvoll einer Hausratversicherung zu haben, die Ihren Lebensumständen angepasst ist und eine Deckungssumme zu wählen, die Ihren kompletten Hausstand absichert.

Welche Schäden deckt eine Hausratversicherung ab?

Eine Hausratversicherung schützt Sie vor finanziellen Belastungen, die durch unvorhergesehene Situationen in Ihrem Leben bzw. Haushalt eintreten können. Darunter fallen zum Beispiel:

  1. Schäden, die durch Einbruchdiebstahl verursacht werden. Nehmen wir einmal an, Sie kommen von einem Wochenendtrip nach Hause und stellen fest, dass Ihre Wohnungstür aufgebrochen wurde. Sie stellen fest, dass Ihnen wertvolle Gegenstände entwendet wurden. Der Fernseher, der Laptop und auch der Schmuck fehlen. Bei einem solchen Fall springt die Hausratversicherung ein und übernimmt die Kosten für die Reparatur und die entwendeten Wertgegenstände bis zur Versicherungssumme.
  2. Auch bei Feuerschäden wie zum Beispiel durch Brand oder einem Blitzschlag, springt eine Hausratversicherung ein. Sie übernimmt den Schaden, der beispielsweise durch einen elektrischen Kurzschluss einen Brand ausgelöst hat und so Ihre Möbel, Kleidung oder andere persönliche Gegenstände beschädigt hat.
  3. Leitungswasserschäden, die zum Beispiel durch einen Rohrbruch entstehen und so Ihre Möbel, Teppiche und elektronische Geräte beschädigen deckt eine Hausratversicherung ab. Müssen beispielsweise Ihre Möbel ersetzt werden und die Wohnung getrocknet und gereinigt werden, übernimmt die Hausratversicherung die entstehenden Kosten dafür.
  4. Stellen Sie sich vor, bei einem starken Sturm, der zusätzlich von einem starken Hagel begleitet wurde, wurde ein Fenster beschädigt und durch den Regen wurde im Wohnzimmer Ihr Sofa und der Teppich in Mitleidenschaft gezogen. Durch eine Hausratversicherung ist der entstandene Schaden an Ihrem Sofa und Ihrem Teppich mitversichert.
  5. Optional können Elementarschäden in einer Hausratversicherung mitversichert werden. Dazu würde zum Beispiel folgender Fall gehören: Durch ein in Ihrer Region verursachtes Hochwasser oder durch ein Unwetter dringt Wasser in Ihr Haus ein und beschädigt Ihre persönlichen Gegenstände erheblich. In einem solchen Fall deckt eine Hausratversicherung mit dem Zusatzbaustein „Elementarschäden“ den entstandenen Schaden ab und würde dann die Kosten für Reparaturen und Ersatz der Gegenstände übernehmen.
  6. Ein weiterer Zusatzbaustein, mit dem in der Regel eine Hausratversicherung erweitert wird, ist der Baustein Glasbruch. Dieser greift, wenn Ihnen zum Beispiel beim Kochen ein schwerer Kochtopf aus Versehen auf die Glasscheibe Ihres Induktionsherdes fällt und diese dabei zerbricht. In diesem Fall würde Ihre Hausratversicherung mit dem erweiterten Versicherungsschutz Glasbruch die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz übernehmen.

Zusammenfassung

Brauche ich eine Hausratversicherung?

Grundsätzlich ist eine Hausratversicherung für jeden sinnvoll. Im Laufe Ihres Lebens sammeln sich zu Hause viele Wertgegenstände an, die durch unvorhergesehene Ereignisse zu Schaden kommen können. Sie schützt alles, was in Ihrem Hausrat als loser Besitz gilt. Dazu gehören beispielsweise Elektrogeräte, Kleidung und Möbel. Manche dieser Schäden, die zum Beispiel durch einen Brand verursacht werden, können eine große finanzielle Belastung mit sich bringen, die Sie mit einer Hausratversicherung um ein Vielfaches minimieren können.

Was deckt eine Hausratversicherung ab?

Eine Hausratversicherung deckt in der Regel Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-/Hagelschäden und Einbruchdiebstahl ab. Diese kann allerdings auch durch diverse Zusatzbausteine wie beispielsweise Elementarschäden, Glasbruch oder einen Fahrradschutz erweitert werden.

Ein Feuerschaden passiert schneller als man denkt- selbst bei routinierten Situationen wie dem Kochen. Stellen Sie sich vor, Sie vergessen unbeabsichtigt den Topf auf Ihrem Herd und dieser gerät in Brand. Die Flammen breiten sich schnell aus, bevor Sie das Feuer bemerken. Erhebliche Schäden an Ihren Küchenschränken, Elektrogeräten und der Decke sind die Folge. Nach dem der Brand gelöscht ist, melden Sie den Schaden Ihrer Versicherungsgesellschaft. Auch hier wird ein Sachverständiger die Schäden prüfen und dokumentieren. Nachdem dies geschehen ist, werden die Kosten für die Reparatur und oder der Ersatz der beschädigten Küchenschränke und der Elektrogeräte von Ihrer Hausratversicherung übernommen.

Auch Leitungswasserschäden sind keine Seltenheit. Nur einmal angenommen, im Obergeschoss Ihres Hauses ist ein Wasserrohr des Badezimmers undicht geworden, was zu einem erheblichen Wasseraustritt geführt hat. Das Wasser hat nicht nur Ihre Decke und die Wände beschädigt, sondern auch Ihr Bücherregal das in Ihrem Büro steht mitsamt den Büchern, welches direkt unter dem Badezimmer im Erdgeschoss liegt. Sie sorgen umgehend dafür, dass die Wasserzufuhr abgestellt wird. Diesen Schaden melden Sie Ihrer Hausratversicherung, welche einen Sachverständigen zu Ihnen entsendet, um den Schaden zu beurteilen und den Umfang des Wasserschadens festzustellen. Danach übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für Ihr beschädigtes Mobiliar. Kosten für die Trocknung der Decke bzw. Wände werden vom Gebäudeversicherer geleistet.

Ein mögliches Szenario für einen Einbruchdiebstahl wie hier geschildert. Sie kommen von einem zweiwöchigen Urlaub nach Hause und bemerken, dass Ihre Wohnung durchwühlt worden ist. Ihre wertvollen Elektronikgeräte wie Laptop und Fernseher sind verschwunden, ebenso wie Ihr Bargeld und Ihre teure Uhr. Nachdem Sie eine Anzeige erstattet haben, kontaktieren Sie im Anschluss Ihre Hausratversicherung und melden den Schaden. Diese schickt einen Sachverständigen, der den Schaden begutachtet. Nach Prüfung der Unterlagen des Schadens wird die Versicherung die Kosten für die gestohlenen Gegenstände übernehmen.

Ein weiterer Zusatzbaustein einer Hausratversicherung ist der Fahrradschutz.

Sie sind im Besitz eines teuren Fahrrades, dass Sie regelmäßig nutzen. Sie gehen, wie jeden Tag in den Keller um Ihr Fahrrad herauszunehmen um damit zur Arbeit zu fahren und müssen feststellen, dass Ihr Fahrrad aus dem verschlossenen Keller gestohlen wurde. Sie melden den Diebstahl der Polizei und erstatten Anzeige. In diesem Fall kann die Hausratversicherung einspringen, wenn Sie den Zusatzbaustein eines Fahrradschutzes gewählt haben.

Wie hoch sollte meine Deckungssumme sein?

Die Deckungssumme sollte immer ausreichend und passend zu Ihrer persönlichen Lebenssituation gewählt werden. Zu aller erst, sollten Sie den Wert Ihrer persönlichen Gegenstände realistisch einschätzen. Dies umfasst Möbel, Elektronik, Kleidung, Schmuck Kunstgegenstände und andere Besitztümer.

In der Regel liegt ein häufig verwendeter Richtwert für eine Hausratversicherung bei 650 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter. Dieser wird mit der Anzahl Ihrer Quadratmeter multipliziert und ergibt so Ihre Deckungssumme, die Ihren Gesamtwert Ihres Hausrats grob geschätzt wiederspiegelt. Dies ist auch die mindest Versicherungssumme, um einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren.

Was ist ein Unterversicherungsverzicht?

Der Unterversicherungsverzicht ist ein wichtiger Bestandteil einer Hausratversicherung, allerdings ist dieser nicht automatisch in jeder Hausratversicherung enthalten und ist eine optionale Zusatzvereinbarung. Einen Unterversicherungsverzicht können Sie als Versicherungsnehmer vereinbaren, in dem Sie mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als Versicherungssumme wählen.

Die Zusatzvereinbarung Unterversicherungsverzicht schützt Sie davor, dass Sie im Schadenfall den Schaden ohne Abzug ersetzt bekommen. Der Schaden wird in der Höhe, bis zur maximal vereinbarten Versicherungssumme ersetzt.

Ist der Unterversicherungsverzicht nicht gewählt worden und Sie Ihren Hausrat unterversichert haben, leistet die Versicherungsgesellschaft nur einen Anteil der Schadenshöhe. Bedeutet, wenn sich nach einem Schadenfall herausstellt, dass Sie eine Deckungssumme gewählt haben, die nur 60 Prozent Ihres Hausrats deckt, wird durch die Versicherungsgesellschaft auch nur maximal 60 Prozent im Schadenfall erbracht.

Um eine schnelle und ohne Komplikationen verlaufende Schadenabwicklung zu gewährleisten, ist es sinnvoll einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren und somit seinen gesamten Hausrat für den Schadenfall abzudecken.

Kann ich meine Hausratversicherung an Veränderungen anpassen?

In der Regel können Sie Ihre Hausratversicherung an Veränderung in Ihrer Lebenssituation oder an Ihrem Hausrat anpassen. Um sicherzustellen, dass Sie angemessen abgesichert sind, ist es wichtig Ihre Versicherung immer auf dem aktuellsten Stand zu bringen. Typische Veränderungen, die eine Anpassung Ihrer Hausratversicherung mit sich bringen sind zum Beispiel ein Umzug. Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen und die Wohnfläche sich ändert ist es wichtig, diese auf den aktuellen Stand zu setzen um eine ausreichende Deckungssumme an Ihr neues zu Hause sicherzustellen. Ein weiteres Beispiel sind Neuanschaffungen. Sie erneuern Ihr Wohnzimmer rundum und kaufen neue Möbel und Elektronikgeräte. Der Wert Ihres Hausrats steigt. Um die neu angeschafften Gegenstände angemessen abzudecken ist es wichtig, die Deckungssumme zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Ab wann tritt meine Hausratversicherung in Kraft?

Eine Hausratversicherung tritt in der Regel zum vereinbarten Versicherungsbeginn in Kraft. Dieser kann bereits auf dem folgenden Tag liegen oder zu einem gewünschten Termin in der Zukunft. Ab diesem Zeitpunkt besteht Leistungsanspruch für versicherte Gefahren, sofern der Erstbeitrag wie vereinbart durch den Versicherungsnehmer geleistet wurde.

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